Konsiliarlabore

Die laborgestützte Diagnostik von Infektionskrankheiten ist ein wesentlicher Schritt im Rahmen ihrer Bekämpfung. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine hohe Qualität der Diagnostik, für die Qualitätssicherungsmaßnahmen notwendig sind. Im Falle von nach dem Tiergesundheitsgesetz anzeige- oder meldepflichtigen Tierseuchen übernehmen diese Aufgabe Nationale Referenzlabore.
Da mit dem Inkrafttreten des Tiergesundheitsgesetzes eine unabhängige Qualitätskontrolle der Diagnostik von nicht anzeige-, melde- oder untersuchungspflichtigen tierpathogenen Erregern, Zoonoseerregern oder lebensmittelübertragenen Pathogenen nicht mehr vorgeschrieben ist, besteht hier ein Bedarf an externer Qualitätssicherung. Diese Lücke wird durch Konsiliarlaboratorien der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) geschlossen.
Zu DVG-Konsiliarlaboratorien können Laboratorien ernannt werden, wenn sie über Expertise und Reputation in der Diagnostik des Erregers verfügen. Die Ernennung erfolgt Erreger-spezifisch und ist an die Person des Laborleiters gebunden. Eine formale Akkreditierung des Laboratoriums ist gewünscht, aber keine Voraussetzung.
Die Ernennung erfolgt nach Ausschreibung und Begutachtung der Bewerbung durch die DVG.
Informationen zur Ausschreibung, Antragsstellung und Ernennung finden Sie in der Geschäftsordnung der Kommission zur Einrichtung von DVG-Konsiliarlaboratorien: siehe rechte Spalte.
Pressemitteilung vom 08.03.2016
Pressemitteilung vom 29.06.2017
Geschäftsordnung der Kommission zur Einrichtung von Konsiliarlaboratorien
Anhang 1 der Geschäftsordnung
Mitglieder der Kommission zur Einrichtung von Konsiliarlaboren
Tätigkeitsberichte der Konsiliarlabore