Konsiliarlabore

Die laborgestützte Diagnostik von Infektionskrankheiten ist ein wesentlicher Schritt im Rahmen ihrer Bekämpfung. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine hohe Qualität der Diagnostik, für die Qualitätssicherungsmaßnahmen notwendig sind. Für die nach dem Tiergesundheitsgesetz anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten sind Nationale Referenzlabore am Friedrich-Loeffler-Institut eingerichtet. Nationale Referenzlabore nach Lebensmittelrecht (EU-Verordnung 2017/625) sind am Bundesinstitut für Risikobewertung installiert.

Mit dem Inkrafttreten des Tiergesundheitsgesetzes ist eine unabhängige Qualitätskontrolle der Diagnostik von nicht anzeige-, melde- oder mitteilungspflichtigen tierpathogenen Erregern nicht mehr vorgeschrieben. Diese Lücke soll durch Konsiliarlabore der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) geschlossen werden.

Zu DVG-Konsiliarlaboren können Labore ernannt werden, wenn sie über Expertise und Reputation in der Diagnostik des Erregers verfügen. Die Ernennung erfolgt Erreger-spezifisch und ist an die Person der Laborleiterin bzw. des Laborleiters gebunden. Eine formale Akkreditierung des Labors ist gewünscht, aber keine Voraussetzung.

Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand der DVG nach Ausschreibung und Bestenauswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern. Die Ernennung ist auf vier Jahre befristet. Die fachliche Bewertung der Anträge erfolgt durch die dafür zuständige DVG-Kommission.

Informationen zu den Aufgaben der Konsiliarlabore, zur Ausschreibung, Antragsstellung und Ernennung finden Sie in der Geschäftsordnung der Kommission zur Einrichtung von DVG-Konsiliarlaboratorien: siehe rechte Spalte.

Geschäftsordnung der Kommission zur Einrichtung von Konsiliarlaboratorien

Anhang 1 der Geschäftsordnung

Mitglieder der Kommission zur Einrichtung von Konsiliarlaboren

Benannte Konsiliarlabore

Tätigkeitsberichte der Konsiliarlabore