Praktikumsstellen für Studierende der Veterinärmedizin

 

 

Die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TappV, Stand: 27.07.2006) listet Hinweise zu den Einrichtungen, in denen Praktika abzuleisten sind sowie erforderliche Voraussetzungen dieser Einrichtungen, in den Paragrafen 54 bis 62 auf.

Bei den auf den folgenden Seiten aufgeführten Praktikumsstellen handelt es sich um ein Informationsangebot der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass diese Praktikumsstellen die Voraussetzungen nach §§ 54 bis 62 TappV erfüllen. Auch können wir nicht garantieren, dass alle Einrichtungen über offene Praktikumsstellen verfügen.