23.07.2015

Ausschreibung von DVG-Konsiliarlaboratorien

Die laborgestützte Diagnostik von Infektionskrankheiten ist ein wesentlicher Schritt im Rahmen ihrer Bekämpfung. Von besonderer Bedeutung ist dabei eine hohe Qualität der Diagnostik, für die Qualitätssicherungsmaßnahmen notwendig sind. Im Falle von nach dem Tiergesundheitsgesetz anzeige- oder meldepflichtigen Tierseuchen übernehmen diese Aufgabe Nationale Referenzlabore.

Da mit dem Inkrafttreten des Tiergesundheitsgesetzes eine unabhängige Qualitätskontrolle der Diagnostik von nicht anzeige-, melde- oder untersuchungspflichtigen tierpathogenen Erregern, Zoonoseerregern oder lebensmittelübertragenen Pathogenen nicht mehr vorgeschrieben ist, besteht hier ein Bedarf an externer Qualitätssicherung.

Diese Lücke soll durch Konsiliarlaboratorien der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) geschlossen werden.

Zu DVG-Konsiliarlaboratorien können Laboratorien ernannt werden, wenn sie über Expertise und Reputation in der Diagnostik des Erregers verfügen. Die Ernennung erfolgt Erreger-spezifisch und ist an die Person des Laborleiters gebunden. Eine formale Akkreditierung des Laboratoriums ist gewünscht, aber keine Voraussetzung.

Die Ernennung erfolgt nach Ausschreibung und Begutachtung der Bewerbung durch die DVG.