Eigenkontrollen nach Tierschutzgesetz

§11  Absatz 8 des Tierschutzgesetzes verpflichtet den Tierhalter, die Erfüllung von § 2 TSG in seinem Betrieb kontinuierlich zu überprüfen und erforderliche Konsequenzen daraus zu ziehen.

Die Fachgruppe Krankheiten Kleiner Wiederkäuer hat  dafür ein einfaches Verfahren  vorgeschlagen:

Der Tierhalter überprüft den Gesundheitsstatus in Intervallen durch Abarbeitung einer Liste. Sofern Handlungsbedarf festgestellt wird, führt er entsprechende Maßnahmen durch oder zieht weiteren Sachverstand zu. Die Bewertung und die Entscheidung über notwendige Konsequenzen durch den Tierarzt auf der Grundlage der "Empfehlung für die Haltung von Schafen und Ziegen der DVG" (Teil 1, Teil 2).

Damit steht ein beratungsgestütztes Modell zur Verfügung, das fachlich fundiert, praktikabel und effektiv ist und sinnvoll in die Tierärztliche Herdenbetreuung integriert werden kann.

DVG-Indikatoren