Desinfektion in der Veterinärmedizin

 

Desinfektionsmittellisten

Die Desinfektionsmittel-Listen sind online verfügbar!



 

Richtlinien  *Neu*

 

Ausschuss Desinfektion in der Veterinärmedizin

    Vorsitzender: Prof. Dr. Uwe Truyen

    Institut für Tierhygiene und Öffentliches Veterinärwesen
    Veterinärmedizinische Fakultät, Universität Leipzig
    An den Tierkliniken 1      
    04103 Leipzig                 
    Tel.: (0341) 97 38 150
    Fax: (0341) 97 38 198
    e-mail: truyen@vmf.uni-leipzig.de


    Stellvertreterin: Dr. Birgit Hunsinger

    Laboklin
    Labor für klinische Diagnostik GmbH & Co. KG
    Steubenstr. 4
    97688 Bad Kissingen
    Tel.: (0971) 7 20 20
    Fax: (0971) 6 85 46
    e-mail: hunsinger@laboklin.de

 

Ansprechpartner:

  • Lebensmittelbereich, Tierhaltung und Listungsfragen:

    Herr Dr. Wolf-Dieter Kraetzl
    Am Mitterfeld 11, 85354 Freising
    Tel.: (08161) 13959
    Fax: (08161) 44713
    e-mail: knauer-kraetzl@t-online.de

Pfeil1_blauAnfragen und Mitteilungen an den Ausschuss


Gutachterliste

    Das Verzeichnis von Gutachtern die sich bereit erklärt haben, Prüfungen von Desinfektionsmitteln gemäss den Richtlinien der DVG durchzuführen, kann bei Herrn Dr. Kraetzl angefordert werden.

 

Listung von Desinfektionsmitteln

Aktuell ab dem 01.08.2007:


Mitteilungen des Ausschusses

     * Wichtiger Hinweis zu den Desinfektionsmittellisten        

 

Derzeit (Januar 2009) wurden die bereits eingereichten Gutachten für die
Weiterführung gesichtet.
Die verbleibenden Mittel werden im März 2009 in aktualisierten Listen zusammengefasst
und kurz darauf publiziert.


* Ab 1. Juli 2007 tritt eine neue Gebührenordnung in Kraft.

    Der Ausschuss "Desinfektion in der Veterinärmedizin" der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V. hat in der Juli- bzw. August-Ausgabe des Deutschen Tierärzteblattes 2006 den

    1. Nachtrag zur "12. Desinfektionsmittelliste für den Bereich Tierhaltung" und den
    1. Nachtrag zur "6. Desinfektionsmittelliste für den Lebensmittelbereich"
    veröffentlicht.
    Die 12. Liste für die Tierhaltung und die 6. Liste für den Lebensmittelbereich behalten bis auf die in den Nachträgen genannten Änderungen ihre Gültigkeit.