Fortschritt und Forschung fördern - die Stiftungen der DVG

Die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) ist die wissenschaftliche Gesellschaft der Veterinärmedizin. Ihr Zweck liegt in der Förderung der tierärztlichen Wissenschaft - insbesondere auch des Nachwuchses –, sowie darin, diese Forschungsergebnisse nutzbar zu machen und ihren Transfer in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Neben der Ausrichtung von Tagungen, Seminaren und Kongressen sowie der Veröffentlichung von Publikationen im eigenen Verlag vergibt die DVG Stipendien und Preise, um Nachwuchswissenschaftler/innen zu unterstützen, zu ihrer Unabhängigkeit beizutragen und um Wissenszuwachs und Fortschritt zu fördern.

Die Mittel zur Vergabe der Stipendien und Preise stammen von vier Stiftungen, welche die DVG treuhänderisch verwaltet. Zusätzlich schreibt die DVG den Martin-Lerche-Wissenschaftspreis und den Anton-Mayr-Preis zur Förderung von Nachwuchswissenschaftler/innen aus.

Die Stiftungen


Die Zusammensetzung der Stiftungsorgane

Die Zusammensetzung von Vorstand und Beirat der Stiftungen ist in ihren jeweiligen Satzungen festgelegt. Diese Stiftungsorgane, die über die Vergabe der Mittel entscheiden, setzen sich zusammen aus den Stiftern – bzw. nach deren Tod aus von ihnen bestimmten Personen –, aus dem DVG-Vorstand sowie ggf. aus den Leitern der thematisch entsprechenden Fachgruppen, sofern diese nicht Mitglied des DVG-Vorstands sind.

Über die Wahrnehmung des Stimmrechts in den Hauptfachgruppen der DVG können sich die Mitglieder an der Wahl des Fachgruppenleiters und damit indirekt auch an der Zusammensetzung des DVG-Vorstands beteiligen, so dass bei der Zusammensetzung der Gremien, die über die Vergabe der Mittel der Stiftungen entscheiden, eine demokratische Struktur gegeben ist.

Bei der Dres. Jutta & Georg Bruns-Stiftung entscheiden die Stifter über die Zusammensetzung der Stiftungsorgane.

Spende und Zustiftung

Eine Stiftung ist eine von einem oder mehreren Stiftern, einem Unternehmen oder einer Bank gegründete Einrichtung, in der das Stiftungsvermögen unwiderruflich festgelegt und damit unantastbar ist. Die Erträge aus dem Vermögen kommen bestimmten gemeinnützigen Zwecken zugute, die in der Satzung festgeschrieben sind. Die hier beschriebenen Stiftungen sind unselbständige Stiftungen, welche die DVG e.V. als Treuhänder eingesetzt und ihr damit das Stiftungsvermögen übertragen haben. Der Treuhänder – die DVG – verwaltet das Vermögen getrennt vom eigenen Vermögen.

Wer die Stiftungen und damit die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und des Fortschritts unterstützen möchte, hat die Möglichkeit zu spenden oder zuzustiften. Mit einer Spende wird die jährliche Fördersumme direkt um den Betrag der Spende erhöht. Eine Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen, das nicht zum Verbrauch bestimmt ist, und führt damit zu langfristig höheren Erträgen, mit denen Projekte gefördert werden können. Über Zuwendungen für die Stiftung können Sie auch in Ihrem Testament oder in einem Erbvertrag verfügen.

Wenn Sie Fragen zu den Stiftungen oder zur Verwendung der Mittel haben, wenden Sie sich an die DVG, wir beantworten Ihre Fragen gern.